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Runder Tisch ISOS: Mehr Spielraum und Planungssicherheit für Kantone und Gemeinden
Das Bundesinventar der schützenswerten Ortsbilder der Schweiz (ISOS) ist ein zentrales Instrument zur Bewahrung des baukulturellen Erbes in rund 1200 Ortsbildern von nationaler Bedeutung. In jüngster Zeit führte die Anwendung des ISOS jedoch vermehrt zu Herausforderungen, insbesondere bei der sogenannten «Direktanwendung» durch Kantone und Gemeinden bei der Erfüllung von Bundesaufgaben.
Angesichts aktueller Herausforderungen wie Verdichtung, Wohnungsknappheit und Energiewende hat ein vom Eidgenössischen Departement des Innern (EDI) initiierter «Runder Tisch ISOS» stattgefunden. Vertreter der öffentlichen Hand, des Privatsektors und der Zivilgesellschaft haben gemeinsam sieben Massnahmen erarbeitet, um das Zusammenspiel von Schutz und Entwicklung zu verbessern.
Für die Bauindustrie sind vor allem die folgenden Änderungen von grosser Bedeutung, da sie Prozesse vereinfachen, beschleunigen und die Rechts- und Planungssicherheit wesentlich verbessern:
Kernelemente der beschlossenen Massnahmen:
Einschränkung der «Direktanwendung»: Die strenge Anwendung des ISOS soll künftig auf Bundesaufgaben beschränkt werden, die eine unmittelbare Auswirkung auf das Ortsbild haben. Dies reduziert die Anzahl komplexer Verfahren deutlich und gibt Kantonen und Gemeinden mehr Spielraum bei der Interessenabwägung.
Erleichterungen für Solaranlagen: Die Bewilligungspflicht für Solaranlagen wird auf bestehende Gebäude beschränkt, was den Ausbau erneuerbarer Energien vereinfacht und den Handlungsspielraum der lokalen Behörden stärkt.
Mehr Kompetenzen für Kantone und Gemeinden: Die Rolle der Kantone und Gemeinden bei der Anwendung des ISOS wird gestärkt. Sie müssen das Inventar zwar in ihren Planungen berücksichtigen, können aber im Rahmen einer Interessenabwägung von den Erhaltungszielen abweichen. Diese Präzisierung schafft mehr Rechts- und Planungssicherheit.
Prüfung von nationalem Interesse bei Wohnungsbau: Eine nachgelagerte Massnahme sieht vor, Kriterien für die rechtliche Definition eines «nationalen Interesses» bei bedeutenden Wohnungsbauprojekten zu prüfen. Dies steht im Einklang mit dem «Aktionsplan Wohnungsknappheit».
Zeitplan: Die ersten vier prioritären Massnahmen sollen bereits im Herbst 2026 in Kraft treten. Weitere Begleitmassnahmen auf kantonaler und kommunaler Ebene sollen die Anwendung des ISOS weiter optimieren, etwa durch neue Anwendungsrichtlinien oder eine frühzeitige interdisziplinäre Zusammenarbeit.
Diese einstimmig beschlossenen Massnahmen stellen einen wichtigen Schritt dar, um den Schutz wertvoller Ortsbilder mit den Notwendigkeiten einer zukunftsgerichteten Siedlungs- und Energieentwicklung in Einklang zu bringen, ohne den Ortsbildschutz unverhältnismässig einzuschränken.
Die Medienmitteilung dazu vom Bund: Bundesrat erleichtert Wohnungsbau durch Anpassung des Ortsbildschutzes