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Postulatsbericht zur Beschleunigung von Planungs- und Baubewilligungsverfahren
Der Bundesrat hat heute, am 22. April 2026, einen Postulatsbericht zur Beschleunigung von Planungs- und Baubewilligungsverfahren verabschiedet. Wir informieren Sie gerne über die wichtigsten Punkte und teilen unsere ersten Einschätzungen dazu.
Was plant der Bundesrat?
Der Bericht hält fest, dass die meisten Baubewilligungsverfahren zwar innert angemessener Frist abgewickelt werden – einzelne Verfahren aber durch Einsprachen und Rekurse erheblich verzögert oder gar verhindert werden. Als Reaktion darauf will der Bundesrat folgende Massnahmen prüfen:
- Verankerung des Wohnungsbaus (Siedlungsentwicklung nach Innen) als nationales Interesse im Raumplanungsgesetz – damit hätten entsprechende Vorhaben in der Interessenabwägung ein stärkeres Gewicht gegenüber Ortsbild- und Denkmalschutz.
- Einschränkung der Beschwerdelegitimation für Privatpersonen vor Bundesgericht.
- Verpflichtung der Kantone, Verfahrenskosten bei nachweislich rechtsmissbräuchlichen Einsprachen den Einsprechenden aufzuerlegen.
- Empfehlung an die Kantone, digitale Bewilligungsverfahren einzuführen und Baugesuche erst nach Vollständigkeit zu publizieren.
Das UVEK wurde beauftragt, bis Ende 2026 eine Vernehmlassungsvorlage auszuarbeiten.
Wie schätzen wir den Bericht und die Massnahmen ein?
Der Bericht benennt reale Probleme klar: überkomplexes Planungsrecht, unvollständige Baugesuche, personell unterbesetzte Behörden. Dass der Bundesrat nun konkrete Gesetzesanpassungen ins Auge fasst, ist ein ermutigender Schritt – und das Engagement auf Bundesebene ist grundsätzlich zu begrüssen. Wir haben uns als Verband in den im Vorfeld stattfindenden Workshops einbringen können und begrüssen die gute Zusammenarbeit mit ARE und BWO.
Gleichzeitig bleiben wir nüchtern. Die Massnahmen befinden sich erst in der Prüfungsphase. Eine Vernehmlassung bis Ende 2026, anschliessend folgt der übliche politische Prozess – bis wirksame Regelungen in Kraft treten, werden weitere Jahre vergehen. Für Menschen, die heute eine bezahlbare Wohnung suchen, sind das wenig tröstliche Aussichten.
Zudem sind die Möglichkeiten des Bundes strukturell beschränkt: Baubewilligungen liegen in kantonaler Hoheit, verbindliche Fristen kann der Bund nicht vorschreiben. Der Erfolg hängt letztlich stark vom Willen der Kantone ab. Entsprechend formuliert der Bericht mehrere Empfehlungen an die Kantone.
Zur Medienmitteilung: Bundesrat prüft Massnahmen zur Beschleunigung des Wohnungsbaus