Politik, Verband
Wintersession
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Einen exklusiven Rückblick auf die Wintersession bietet unser Vorstandspräsident Martin Schmid am 23. Dezember im zweiten «Session Unplugged» an. In diesem Newsletter fassen wir für Sie die branchenrelevantesten politischen Vorgänge inner- und ausserhalb des Bundeshauses kompakt zusammen. Für detailliertere Fragen und Anliegen steht Ihnen die Geschäftsstelle von «Entwicklung Schweiz» zur Verfügung.
Erfreulicher Abschluss der Obligationenrechtänderung (Baumängel)
Das Parlament hat in der Wintersession die Änderung des Obligationenrechts abgeschlossen. Ein Referendum ist unwahrscheinlich, sodass das geänderte Gesetz voraussichtlich ab 1. Januar 2026 gelten wird. Sie bringt positive Anpassungen mit sich.
Die Verjährungsfrist von 5 Jahren gilt weiterhin, weil eine vom Nationalrat angedachte Verdoppelung auf 10 Jahre erfolgreich abgewendet werden konnte. Eine so lange Frist hätte eine Unterscheidung erschwert, ob Mängel schon bei der Erstellung eines Werks oder durch dessen normale Abnützung verursacht worden sind.
Bisher müssen Baumängel «sofort» – also innert weniger Tage – gemeldet werden, sonst geht der Garantieanspruch verloren. Neu wird die Rügefrist 60 Tage betragen, was eine seriösere Beurteilung der abgenommenen Werke erlaubt. Diese vom Bundesrat mit Augenmass vorgeschlagene Variante setzte sich gegen Versuche des Nationalrats durch, die Rügefristen gleich ganz abzuschaffen zugunsten einer Schadenminderungspflicht, die während der ganzen Verjährungsfrist gegolten hätte.
Die Wintersession bereinigte folgende letzte Differenzen:
- Die im OR für Käufer generell geltende Schadenminderungspflicht wird bei den Baumängelartikeln nicht explizit aufgeführt, ist aber im Ratsprotokoll festgehalten.
- Ein Einzelantrag von Ständerat Jakob Stark, die Werkvertragsfreiheit für die Unternehmen gemäss geltendem Recht beizubehalten, wurde abgelehnt.
- Das Nachbesserungsrecht gilt beim Immobilienkauf für Bauten, die frühestens 2 Jahre früher fertig gestellt wurden, aber nicht für umfangreiche Renovationsarbeiten.
Beschleunigte Verfahren für erneuerbare Energien – Vorbild für den Wohnraumbau?
Bekanntlich kommen in der Schweiz der Bau von Wohnraum und mehr erneuerbare Energien zu wenig schnell voran. Bei Letzteren sind der Bund und einige Kantone daran, die Verfahren zu beschleunigen. Unsere Branche verfolgt die Entwicklung aufmerksam mit der Zielsetzung, diese Ansätze auf den Wohnraumbau zu adaptieren.
So will der Ständerat beim nationalen Energiegesetz das Verbandsbeschwerde gegen Wasserkraft-Projekte ausschliessen und für Solar- und Windkraftanlagen auf geeignetem Gebiet zusammengefasste Verfahren ohne besonderen Richtplanantrag ermöglichen. Der Kanton Luzern stimmte am 26. November für eine Änderung des Planungs- und Baugesetzes, das für grössere Windparks und Windkraftanlagen das Plangenehmigungsverfahren deutlich verkürzt. Der Kanton Zürich wertet 2025 die Vernehmlassungsantworten zu einem ähnlichen Vorhaben aus.
«Runder Tisch»: missbräuchliche Einsprachen angehen
Eine Forderung des «runden Tisches» des Bundesamtes für Wohnungswesen ist eine Studie über Rechtsmittelsysteme im öffentlichen Baurecht. BWO und das Bundesamt für Raumentwicklung orientieren im Januar 2025 die Branche über den Zwischenstand dieser Studie. Entwicklung Schweiz wird sich dort aktiv einbringen. Die BWO-Studie liefert zusammen mit den Berichten zu den Postulaten von Gmür, Müller und Caroni die Wissensgrundlage für konkrete Vorstösse gegen missbräuchliche Einsprachen.
Kein kontraproduktiver pauschaler Aktionismus bei PFAS
ES trägt als Mitglied von Bauenschweiz die gemeinsame Branchenhaltung zu PFAS mit. In der Wintersession stieg die Zahl parlamentarischer Vorstösse und Anfragen zu PFAS bereits auf über 20. Bis die wissenschaftlichen Grundlagen für einen verhältnismässigen Umgang mit diesen abertausenden chemischen Verbindungen vorliegen darf die notwendige Sensibilisierung nicht zu vorauseilenden, unrealistischen Pauschalverboten führen.
Wir bleiben für Sie dran – regelmässig und auch zwischen den Sessionen finden Sie aktuelle Informationen auf unserem Linkedinkanal.
Freundliche Grüsse
Karin Bührer